
| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Widerspruch