Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
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Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Grundsätzlich darf eine Bank Ihren Antrag ein Basiskonto nur ablehnen, wenn:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft, ob die Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Lag die Bank falsch, ordnet die Bafin die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will.
Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich beantragen.
Hinweis: Auf dem Antragsformular müssen Sie eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).
Eine Bank hat Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags abgelehnt.
Keine