Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo, Di 7.30 - 12.00 Uhr
Mo Nachmittag nur nach Vereinbarung 15.00 - 18.00 Uhr
Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen

In Baden-Württemberg bewahren die Schulen diese Unterlagen mindestens 30 Jahre lang auf.

Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.

Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.

Sie sollen sie spätestens 60 Jahre nach Verlassen der Schule löschen.

Ablauf

Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen (z.B. durch Vorlage eines Identitätsnachweises).

Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.

Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

Voraussetzungen

Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.

Gebühren

je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 - 175,00

Rechtsgrundlagen

Gegen die Ablehnung des Antrags auf Ausstellung eines Ersatzzeugnisses kann Widerspruch eingelegt werden.

 
 

Zuständiges Amt

Adolf-Rehn-Schule

Schulstr. 19
71155 Altdorf