Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Mit dem Studienkredit können Studierende ihre laufenden Kosten decken. Dabei erfolgt die Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Konditionen

Höhe

monatlich zwischen EUR 100,00 und 650,00

Höchstbetrag

EUR 54.600

Zinssatz

  • variabler Zinssatz
  • wird jeweils am 01.04. und 01.10. neu festgelegt

Laufzeit

  • Auszahlungsphase: 3 bis 7 Jahre
  • Karenzphase: 6 bis 23 Monate
  • Tilgungsphase: maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Geburtstag

Sicherheiten

  • keine

Tipp: Sie können den Studienkredit mit anderen Förderungen wie BAFöG oder dem KfW-Bildungskredit kombinieren.

Ablauf

Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner

  • Drucken Sie das Vertragsangebot aus und geben Sie es bei ihrem Vertriebspartner ab.
  • Der Vertriebspartner leitet Ihre Unterlagen weiter.
  • Sofern Sie eine Zusage erhalten, erhalten Sie per Post die Zugangsdaten zum Onlinebanking.
  • Dort können Sie die Förderung abrufen.

Unterlagen

  • Formblatt zum Vertragsangebot
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis eines Girokontos

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie aus den Programminformationen des KfW-Förderportals.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Studierende zwischen 18 und 44 Jahren
  • deutsche Staatsbürger
  • EU-Staatsbürger
  • Familienangehörige deutscher und EU-Staatsbürger
  • Bildungsinländer

Gebühren

  • Kreditzinsen