Unfallversicherung - Betrieb anmelden

Als Arbeitgeber müssen Sie alle Beschäftigen Ihres Unternehmens gegen Unfall versichern. Zu den Beschäftigten gehören neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch alle Auszubildenden - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts.

Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten 

  • alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
  • alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).

Ablauf

Sie müssen Ihren Betrieb mündlich oder schriftlich bei dem für diesen zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Keine

Gebühren

  • Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
  • Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
    Der Beitrag ergibt sich aus
    • den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
    • den Gefahrenklassen und
    • dem Beitragsfuß.

Rechtsgrundlagen

§ 150 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) (Beitragspflichtige)