Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Unfallversicherung - Betrieb anmelden

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.

Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.

Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten

  • alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
  • alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).

Ablauf

Sie müssen Ihren Betrieb bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Online-Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber hinaus finden Sie dort ein PDF-Formular, mit dem Sie Ihre Anmeldung ebenfalls mitteilen können. Senden Sie das PDF-Formular bitte an die Berufsgenossenschaft, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht.

Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Gebühren

  • Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
  • Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
    Der Beitrag ergibt sich aus
    • den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
    • den Gefahrenklassen und
    • dem Beitragsfuß.

Rechtsgrundlagen

kein