| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, zum Beispiel durch Projektarbeit? Dann können Sie sich die dabei erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen dokumentieren lassen. Dieser Nachweis kann Bewerbungen beigefügt werden und allgemein im Berufsleben von Vorteil sein.
Angaben:
Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung.
Die Organisation kann nun für ihre Engagierten online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.
keine
Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet beziehungsweise stattgefunden hat.
keine
entfällt