Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie sind Opfer einer Straftat geworden und sollen als Zeuge oder Zeugin aussagen?
Dann können Sie sich von einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder einem -begleiter helfen lassen.
Bei diesen handelt es sich um besonders für den Umgang mit Opfern von Straftaten weitergebildete Fachkräfte. Sie dienen als Ansprechpersonen für alle Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens und können Sie vor allem zu Vernehmungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht begleiten.
Darüber hinaus können sie Ihnen aber auch weitere Hilfen wie zum Beispiel Therapien und psychologische Beratung vermitteln.
Psychosoziale Prozessbegleitung hat das Ziel, die individuelle Belastung von Opfern zu reduzieren und die Aussagetüchtigkeit als Zeuge im Strafverfahren zu fördern.
Sie müssen die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin beziehungsweise eines -begleiters bei dem zuständigen Gericht beantragen.
Das Gericht wählt die beizuordnende Person aus.
Sie können in Ihrem Antrag aber auch schon jemanden vorschlagen.
Bei der Antragstellung können Sie sich der Unterstützung der Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung PräventSozial gemeinnützige GmbH, Neckarstraße 121, 70190 Stuttgart, Tel. 0711 58533950, E-Mail: kontakt@zeugeninfo.de bedienen.
Hilfe erhalten Sie auch bei Polizei, Staatsanwaltschaft beziehungsweise Zweigstelle und Gericht.
ausgefülltes Antragsformular
Sie sind Opfer einer Straftat geworden und wurden dadurch verletzt.
Als Opfer einer Straftat haben Sie Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Sie müssen die dafür entstehenden Kosten in der Regel selbst tragen.
Nur wenn das zuständige Gericht Ihnen eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise einen -begleiter beiordnet, entstehen Ihnen keine Kosten.
Einen Anspruch auf eine solche Beiordnung haben Kinder und Jugendliche, die Opfer von schweren Gewalt- oder Sexualdelikten geworden sind.
Unter Umständen können auch Erwachsene, die Opfer von schweren Gewalt- oder Sexualdelikten geworden sind eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise einen -begleiter beigeordnet bekommen, ebenso wie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, deren Angehörige/r durch eine rechtswidirge Tat getötet wurde.
Um als Erwachsener eine Beiordnung zu bekommen, muss eine besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers vorliegen. Dies ist beispielsweise in der Regel der Fall bei
keine, wenn Ihnen das zuständige Gericht eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise einen -begleiter beiordnet
In allen anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Die Ablehnung der Beiordung kann regelmäßig mit der Beschwerde angegriffen werden.