Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen - Förderung beantragen

Art:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe:

  • bei Energiekosten bis EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 1.200
  • bei Energiekosten über EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 6.000

Ein zugelassener Energieberater, eine zugelassene Energieberaterin analysiert die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um einsparpotenziale herauszufinden. Darüber begleitet sie oder er auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen.

Ablauf

Den Zuschuss müssen Sie über das Online-Formular beantragen.

  • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieeffizienzberater und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
  • Liegt Ihnen der Kostenvoranschlag vor, können Sie den Zuschuss online beantragen.
  • Nach Abschluss der Beratung reichen Sie einen Verwendungsnachweis und den Beratungsbericht ein.

Unterlagen

Bei Antragstellung:

  • Angebot beziehungsweise Kostenvoranschlag der Beraterin oder des Beraters

Nach Abschluss der Beratung:

  • Beratungsbericht, Verwendungsnachweis

Voraussetzungen

  • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des sonstigen Dienstleistungsgewerbes oder üben einen Freien Beruf aus
  • Der Sitz und der Geschäftsbetrieb liegen in Deutschland
  • Ihrem Unternehmen wird keine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs gewährt
  • Ihr Unternehmen hat im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr keinen Antrag nach der Besonderen Ausgleichsregelung gestellt

Gebühren

Für das Antragsverfahren: keine

Selbst übernehmen müssen Sie :

  • Ihren Anteil am Beraterhonorar
  • die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag