Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Sie möchten erreichen, dass der Gemeinderat Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?

Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens), können Sie einen Einwohnerantrag stellen.

Kein Einwohnerantrag ist möglich zu:

  • allgemeinen politischen Fragen oder Problemen der Bundes- oder Landespolitik
  • Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist
  • Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung
  • den Rechtsverhältnissen der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten
  • der Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie der Feststellung der Jahresabschlüsse
  • Kommunalabgaben, Tarifen und Entgelte
  • Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses
  • Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren
  • Angelegenheiten, für die schon ein gesetzlich bestimmtes Beteiligungs- oder Anhörungsverfahren stattgefunden hat

Ablauf

Sie müssen den Einwohnerantrag schriftlich stellen.
Benennen Sie bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschrift.
Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Einwohnerantrag abzugeben und entgegenzunehmen. Benennen Sie niemand, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen.

Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, wird die Angelegenheit in einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen beschließenden Ausschusses behandelt.
In dieser Sitzung werden auch die Vertrauenspersonen angehört.

Unterlagen

  • Einwohnerantrag mit Ziel und Begründung
  • Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Einwohnerinnen und Einwohner

Voraussetzungen

  • Es muss klar ersichtlich sein,
    • welche Angelegenheit der Gemeinderat behandeln soll und
    • warum Sie das wünschen.
  • Es darf sich nicht um eine Angelegenheit handeln, in der innerhalb der letzten sechs Monate schon einmal ein Einwohnerantrag gestellt wurde.
  • In Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern müssen mindestens drei Prozent aller unterschriftsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde (höchstens aber 200 Personen) den Einwohnerantrag mit ihrer Unterschrift unterstützen. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen mindestens 1,5 Prozent der unterschriftsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (aber mindestens 200 und höchstens 2.500 Personen) den Einwohnerantrag unterstützen.

Unterschriftsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnt.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Widerspruch

 
 

Ansprechpartner

Karin Grund

Hauptamtsleiterin

DG 4

Tel.: 07031/7474-20
Fax: 07031/7474-10