
| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie können Beratungshilfe erhalten, wenn Sie nicht das erforderliche Geld für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren haben.
Die Beratungshilfe unterstützt Sie darin, Ihre Rechte wahrnehmen zu können. Gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten Menschen mit niedrigem Einkommen Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
Die Beratungshilfe erhalten Sie in Angelegenheiten
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts erhalten Sie eine Beratung, aber keine rechtliche Vertretung.
Um Beratungshilfe zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Sie können die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle berät Sie, wenn Ihr Anliegen direkt erledigt werden kann, beispielsweise durch
Sonst prüft die Rechtsantragsstelle, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen.
Der Beratungshilfeschein ermöglicht Ihnen nur eine anwaltliche Beratung. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin können Sie nur beanspruchen, wenn sie notwendig ist, um Ihre Rechte zu wahren.
Stellen Sie den Antrag schriftlich, müssen Sie auf einem dafür vorgesehenen Formular Angaben machen
Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Onlinedienste der Justiz) können Sie den Antrag auf Beratungshilfe auch digital ausfüllen. Unterstützt werden Sie dabei in einfacher Sprache durch bessere Erläuterungen und eine durchdachte Abfrage, bei der nur die für Ihren Fall relevanten Fragen gestellt werden.
Am Ende des digitalen Antrags können Sie den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument herunterladen. Dieses können Sie dann entweder über den Onlinedienst "Mein Justizpostfach" (MJP) elektronisch übermitteln oder ausdrucken und per Post oder persönlich beim Amtsgericht einreichen.
Die Webseite enthält zusätzlich Informationen zur Antragstellung und zu den benötigten Dokumenten, einen Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche. In einem Vorab-Check für Beratungshilfe können Sie schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Sie können stattdessen auch direkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen. Dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie müssen versichern, dass Ihnen in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch durch das Amtsgericht versagt wurde. Der Anwalt oder die Anwältin reicht den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich bei Gericht ein.
Alternativ können Sie auch eine anwaltliche Beratungsstelle aufsuchen. Diese sind bei einigen Amtsgerichten in Baden-Württemberg eingerichtet und werden von örtlichen Anwaltsvereinen unterhalten. Die Beratungsstellen sind mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen besetzt. Das Gericht stellt nur die Räume zur Verfügung. Dort erhalten Sie in der Regel eine Kurzberatung. Beachten Sie, dass nicht alle Gerichte eine anwaltliche Beratungsstelle haben. Erkundigen Sie sich bei der Rechtsantragstelle vor Ort, ob dies für Sie in Betracht kommt.
Voraussetzungen sind:
Sie erhalten keine Beratungshilfe, wenn wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten folgende Personen die Kosten übernehmen müssen:
Wird der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder wird die Bewilligung von Beratungshilfe wieder aufgehoben, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.