Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

 Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Ablauf

  • Laden Sie das Formular herunter. 
  • Füllen Sie das Formular am Computer aus. Die Erläuterungen helfen Ihnen.
  • Speichern Sie das Formular.
  • Öffnen Sie eine E-Mail, hängen Sie das Formular als Datei an diese E-Mail und schicken Sie die E-mail an anlagenregister@bnetza.de.
  • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese ebenfalls mit dem Formular.

Unterlagen

 

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn Sie

  • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
  • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
  • Ihre Anlage endgültig stilllegen,
  • als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
  • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Gebühren