Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo & Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und im Chip des Personalausweises aktualisieren lassen. Dabei bringt die Personalausweisbehörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises an und ändert die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Hinweis: Haben Sie keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden.
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Wenden Sie sich an
Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.
keine
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr