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| Rathaus | |
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Wenn Sie ein privates Feuerwerk im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember abbrennen möchten, benötigten Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung können Sie ausschließlich für sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.
Hinweis: Ausschließlich zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ohne Genehmigung abbrennen. Die zulässigen Abbrandzeiten und Abbrandzonen können durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung weiter eingeschränkt sein.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 erwerben und abbrennen.
Das gleiche gilt für die in § 20 Absatz 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffrecht aufgelisteten pyrotechnsichen Gegenstände der Kategorie F2:
Nachdem Sie die Ausnahmegenehmigung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Je nach Angebot der zuständigen Behörde, kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügung gestellt werden. Sollte die für Sie zuständige Behörde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen.
Erst, nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 erwerben.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Auflagen können beispielsweise sein:
Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Behörde.
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung werden die folgenden Informationen benötigt:
Es gelten die von der jeweils zuständigen Behörde in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.
kein
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
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Verwaltung: Montag bis Freitag von 9:00-12:00 Uhr
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