Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren beantragen

Um aktiv am Umweltschutz teilzuhaben, müssen die Bürgerinnen und Bürger an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren mit besonderer Tragweite mitwirken können.
Deshalb gibt es in den nachfolgend geschilderten Verfahren die Möglichkeit, sich zu informieren und am Entscheidungsprozess teilzuhaben.

Ablauf

Die zuständige Behörde macht bekannt, welches Vorhaben geplant ist und in welchem Zeitraum der Zulassungsantrag mit den dazugehörigen Unterlagen eingesehen werden kann.
Die einzelne Person hat ebenso wie juristische Personen und Vereinigungen die Gelegenheit, Einwendungen abzugeben. Teilweise finden Erörterungstermine statt. Bei denen besprechen Behörde und Vorhabenträger öffentlich die Einwendungen.
In jedem Fall werden die Einwendungen von der Behörde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

In Verfahren mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung wird informiert über

  • das Vorhaben,
  • seine geplante Verwirklichung und
  • die voraussichtlichen Auswirkungen.

Anhand dieser Informationen besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Erkenntnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in das Zulassungsverfahren einbezogen.

Unterlagen

Einwendungen und Anmerkungen können mit entsprechenden Unterlagen belegt werden.

Voraussetzungen

Die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung besteht unter anderem bei:

  • wichtigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren,
  • atomrechtlichen Genehmigungsverfahren,
  • Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz,
  • Planfeststellungsverfahren und
  • wasserrechtlichen Bewilligungs-, Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren.

Bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Planfeststellungsverfahren verpflichtend ist, soll die Öffentlichkeit schon vor der Antragsstellung beteiligt werden ("frühe Öffentlichkeitsbeteiligung").

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

kein