Sie haben das Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente ab 63", ohne Abschläge auszahlen lassen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in wechselnden Abständen angepasst. Wann und in welcher Höhe die Renten angepasst werden, bestimmt bundeseinheitlich der Gesetzgeber. Die Rentenanpassung erfolgt ohne Antrag auf Veranlassung des Rentenversicherungsträgers.
Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes dem Renten Service bekannt geben. Der Renten Service der Deutschen Post AG zahlt die Renten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung aus.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Sie können den Antrag auch online stellen.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Sie sind mindestens 63 Jahre alt und waren 45 Jahre rentenversichert.
Zu den 45 Jahren Rentenversicherungszeit gehören:
Nicht dazu gehören :
Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise in zwei Monatsschritten angehoben.
Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart 65 Jahre.
keine
§ 38 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Altersrente für besonders langjährig Versicherte)
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr