Reiseausweis als Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland beantragen

Sie haben Ihren Reisepass im Ausland verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Für die Heimreise nach Deutschland können Sie sich einen Reiseausweis als Ersatzdokument ausstellen lassen.

Achtung: Wollen Sie vor der Rückkehr nach Deutschland noch in andere Länder einreisen, müssen Sie sich stattdessen einen neuen Reisepass im Ausland ausstellen lassen.

Der Reiseausweis ist nur für die Dauer der Reise gültig – höchstens aber einen Monat.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie möglicherweise zusätzlich ein Ausreisevisum beantragen.

Ablauf

Sie können den Reiseausweis bei deutschen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten beantragen. Honorarkonsuln nehmen keine Anträge entgegen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie die Antragsformulare herunterladen:

Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit diesen können Sie jedoch nur in die EU einreisen.

Tipp: Damit Sie schneller neue Reisedokumente erhalten, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

Gebühren

für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: 8 Euro

Die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten erheben unterschiedliche Gebühren für die von Ihnen ausgestellten Reisedokumente.

Achtung: Die Auslandsvertretungen nehmen die Gebühren ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung entgegen.

Rechtsgrundlagen

 
 

Ansprechpartner

Cordula Geißendörfer

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Zuständiges Amt

Bürgerbüro

Kirchplatz 5
71155 Altdorf

 

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