Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben. 

Ablauf

Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

  • Gesundheitsamt
  • Veterinäramt
  • Baurechtsbehörde
  • Brandschutzbehörde
  • Unfallkasse

Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

  • die Angebotsformen
  • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
  • das notwendige Personal
  • sonstige Rahmenbedingungen

Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.

Unterlagen

  • Antragsformular mit Gruppenblättern
  • Pädagogische Konzeption der Einrichtung
  • Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
    • bei Neuantrag bzw. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.

Voraussetzungen

  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
  • Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.

Gebühren

keine