Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


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Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Wohnungsbau - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Achtung: Die Inhalte dieser Verfahrensbeschreibung sind veraltet. Eine Prüfung und Aktualisierung findet Ende Mai 2015 statt.

Wohnungseigentümergemeinschaften als solche können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2015/2016 durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einen Zugang zu Finanzierungsangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung sowie den barrierearmen oder barrierefreien Umbau ihres Gebäudebestandes erhalten.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.

Ablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie das „KfW-Darlehen der L-Bank für WEG“ mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der L-Bank beantragen.

Bei der L-Bank erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben unter der Telefonnummer 0721/150-1744.

Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.

Voraussetzungen

Das Durchleitungsangebot der L-Bank für die so genannten Verbandsfinanzierungen

  • besteht landesweit und
  • ist allgemein zugänglich.

Das Eigenkapital beträgt 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme.

Gebühren

Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen