Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Wohnungsbau - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Achtung: Die Inhalte dieser Verfahrensbeschreibung sind veraltet. Eine Prüfung und Aktualisierung findet Ende Mai 2015 statt.

Wohnungseigentümergemeinschaften als solche können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2015/2016 durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einen Zugang zu Finanzierungsangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung sowie den barrierearmen oder barrierefreien Umbau ihres Gebäudebestandes erhalten.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.

Ablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie das „KfW-Darlehen der L-Bank für WEG“ mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der L-Bank beantragen.

Bei der L-Bank erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben unter der Telefonnummer 0721/150-1744.

Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.

Voraussetzungen

Das Durchleitungsangebot der L-Bank für die so genannten Verbandsfinanzierungen

  • besteht landesweit und
  • ist allgemein zugänglich.

Das Eigenkapital beträgt 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme.

Gebühren

Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen