Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - nicht sichere Lebens- oder Futtermittel melden

Führt Ihr Labor im Auftrag von Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln oder Futtermitteln durch? Dann sind Sie verpflichtet, nicht sichere Lebens- oder Futtermittel zu melden.

Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:

  • Handelt es sich um eine in Deutschland von einem Lebensmittel oder Futtermittel gezogene Probe?
  • Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittel- oder Futtermittelsicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?

Hinweis: Diese Meldepflicht gilt seit dem 4. August 2011. Sie ergänzt die Pflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebens- oder Futtermittel nicht sicher sind.

Ablauf

Über nicht sichere Lebens- oder Futtermittel müssen Sie unverzüglich schriftlich oder elektronisch die zuständige Stelle informieren.

Sie müssen folgende Informationen übermitteln:

  • Zeitpunkt und Ergebnis der Analyse
  • angewendete Analysenmethode und
  • Auftraggeber der Analyse

Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen