Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VgV) beantragen

Durch Teilnahme am Präqualifikationsverfahren können Ingenieurbüros beziehungsweise Unternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation für Planungsleistungen für einzelne oder mehrere Leistungsbilder in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsfähigkeit

Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Nachweise nach festgelegten Kriterien.

Ablauf

Sie müssen die Präqualifizierung beantragen. Das notwendige Antragsformular steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Schicken Sie den Antrag unterschrieben und mit allen erforderlichen an die zuständige Stelle. Ein Merkblatt erklärt umfassend und Schritt für Schritt, was Sie beim Ausfüllen des Antrags beachten müssen. Es steht ebenfalls im Internet zum Download zur Verfügung. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

Entspricht die Präqualifizierungsstelle Ihrem Antrag und erteilt sie die Präqualifizierung, trägt sie Ihr Unternehmen in die Liste präqualifizierter Unternehmen auf ihrer Internetseite ein. Weiter werden die für die öffentlichen Auftraggeber auf gesonderten Antrag einsehbaren Dokumente und Nachweise hinterlegt. Das präqualifizierte Unternehmen erhält ein Zertifikat mit einer Nummer. Zusätzlich zum Zertifikat wird ein digitaler Stempel mit Gültigkeitsdauer der Präqualifizierung erteilt.

Unterlagen

  • Angaben und Erklärungen, mit denen Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
  • Leistungsbildern die das Zertifikat beinhaltet
  • Haftpflichtversicherung
  • Spezielle Qualifikationen
  • Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Unbescholtenheit
  • mindestens drei Referenzen pro beantragtem Leistungsbild
  • Struktur des Unternehmens und Benennung der technischen Leitung
  • Verfügung über Geräte und technischer Ausstattung
  • Qualitätssicherung
  • Weiterbildungszertifikate

Die Nachweise müssen Sie der INGBW einmal pro Jahr vorlegen.

Hinweis: Welche Eigenerklärungen und Nachweise Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Voraussetzungen

Präqualifiziert wird das Ingenieurbüro oder Unternehmen (präqualifiziertes Unternehmen). Eine Präqualifizierung setzt voraus:

bei einem Ingenieurbüro: Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss mindestens sein

  • Inhaberin oder Inhaber
  • Mitinhaberin oder Mitinhaber

bei Kapitalgesellschaften: Mindestens ein Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss dem Vorstand oder der Geschäftsführung angehören.

Gebühren

  • Prüfung und Erstpräqualifikation: EUR 300,00 EUR Antrags-/ Prüfgebühr; hinzu kommen EUR 200,00 EUR Führungsgebühr für das erste Jahr
  • jährliche Wiederholungsprüfung und Erneuerung des Zertifikats: EUR 200,00 EUR. Diese Kosten fallen nur einmal im Jahr an.
  • zwischenzeitliche Ergänzungen oder Einschränkungen des Zertifikats: je EUR 200,00

Rechtsgrundlagen

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