Schiffe dürfen in Deutschland nur auf folgenden Gewässern fahren:
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässer fahren, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung bzw. -satzung.
§ 39 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Ausübung der Schiffahrt)