Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst - Anerkennung beantragen

Sie wollen in Ihrer Einrichtung Bundesfreiwillige beschäftigen? Dann müssen Sie Ihre Einrichtung zunächst als Beschäftigungsstelle anerkennen lassen.

Jede anerkannte Einsatzstelle erhält mindestens einen Platz für einen Freiwilligen oder eine Freiwillige. Sie können auch mehrere Plätze beantragen.

Hinweis: Frühere Zivildienststellen (Stichtag: 1.April 2011) sind automatisch auch Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst.

Ablauf

Sie müssen sich einer BFD-Zentralstelle anschließen. Eine Liste der Zentralstellen sowie deren Aufgaben finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Auf dieser Seite können Sie sich auch den Anerkennungsantrag herunterladen.

Das ausgefüllte Antragsformular sowie die dort geforderten Unterlagen senden Sie Ihrer BFD-Zentralstelle zu. Diese wird ihn nach Vorprüfung an das BAFzA weitergeben.

Das BAFzA prüft, ob Ihre Einrichtung die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt. Falls sich aus Ihren Unterlagen Fragen ergeben, wird sich die Bearbeiterin oder der Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrags.

Ein Anerkennungsbescheid berechtigt Ihre Einrichtung, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • für den Nachweis der Rechtsform z.B.:
    • Gesellschaftsvertrag
    • Satzung
    • Stiftungsurkunde
  • für den Nachweis der Gemeinwohlorientierung z.B.:
    • Bescheinigungen des Finanzamtes über Befreiung von der Körperschaftssteuer oder der Umsatzsteuer
    • Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Einrichtung ein Zweckbetrieb im Sinne der Abgabenordnung ist
    • Nachweis, dass es sich bei der Einrichtung um ein zugelassenes Krankenhaus handelt
  • Aufgabenbeschreibung der Einsatzstelle anhand von Informationsmaterial, wie z.B.:
    • Konzeption
    • Programme
    • Flyer

Voraussetzungen

Die Aufgaben der Einrichtung und die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Die Einrichtung muss in den folgenden Bereichen tätig sein:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Kultur und Denkmalpflege
  • Sport
  • Integration
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Umweltschutz

Durch den Einsatz von Freiwilligen dürfen Arbeitsplätze von hauptamtlich Beschäftigen nicht gefährdet werden. Die Einrichtung muss eine Fachkraft benennen, die für die fachliche Anleitung der Freiwilligen zuständig ist. Die Freiwilligen müssen während Ihrer Arbeitszeit ausgelastet sein.

Rechtsgrundlagen