Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
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Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Sie
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.
Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.
Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem
unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:
Checkliste für die Dokumente für Ihre Zeugnisbewertung