Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Umweltbeeinträchtigungen bei der Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg melden

Die Umweltmeldestelle Baden-Württemberg ist die zentrale Anlaufstelle, bei der Sie konkrete Umweltbeeinträchtigungen melden können.

Dazu gehören Abfallablagerungen in größerem Umfang, Bauschuttablagerungen, Zerstörung von Biotopen, Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Gewässerverunreinigung, Ausbringung von Gülle im Gewässerrandstreifen, Rauchschwaden oder Lärm von Industriegebieten.

Die Umweltmeldestelle Baden-Württemberg nimmt die Meldungen über umweltschädliche Vorgänge entgegen und leitet diese den zuständigen Behörden vor Ort zur Bearbeitung weiter.

Umweltmeldungen können über das Meldeformular im Umweltportal Baden-Württemberg oder über die App "Meine Umwelt" abgesetzt werden.

Bitte machen Sie ein Foto der Umweltbeeinträchtigung und fügen dieses Ihrer Meldung bei.

Ablauf

Nachdem Sie eine Umweltmeldung über das Meldeformular oder die App "Meine Umwelt" abgegeben haben, prüft die Umweltmeldestelle beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW ob die Meldung den Kriterien einer Umweltmeldung entspricht und leitet die Meldung anschließend an die zuständige Behörde vor Ort zur Prüfung und Bearbeitung weiter.

Eine Rückmeldung nach Prüfung der Meldung erfolgt von der zuständigen Behörde vor Ort. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer Kontaktmöglichkeit.

Anonyme Meldungen sind auch mögich, dann ist es den Behörden vor Ort leider nicht möglich Sie über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Ebenso kann die Behörde vor Ort ohne Kontaktmöglichkeit für Rückfragen bei Unklarheiten gegebenenfallsdie Meldung nicht bearbeiten.

Bitte beachten Sie bei Meldungen von Abfallablagerungen erhalten Sie im Regelfall keine gesonderte Rückmeldung der Behörde vor Ort. Die Abfallablagerungen werden zeitnah nach Eingang der Meldung von den zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieben oder Bauhöfen entsorgt.

In der App "Meine Umwelt" können Sie außerdem im Bereich "Melden" Ihre abgegebene Meldungen einsehen. Dort wird Ihnen auch der jeweilige Bearbeitungsstatus angezeigt.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

kein