Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros:

Montag 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr

Ihre Gemeindeverwaltung

Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen

Sie haben Ihren Reisepass im Ausland verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Melden Sie den Verlust zu Ihrem eigenen Schutz bitte unverzüglich bei der örtlichen Polizei. Für die Heimreise nach Deutschland können Ihnen ein neuer Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Passersatzpapiere ausgestellt werden.

Tipp: Wollen Sie direkt und ohne Umwege nach Deutschland zurückkehren, reicht es aus, sich einen kostengünstigeren Reiseausweis als Passersatz ausstellen zu lassen.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie möglicherweise zusätzlich ein Ausreisevisum beantragen.

Ablauf

Sie können den Reisepass, den vorläufigen Reisepass oder den Reiseausweis als Passersatz bei deutschen Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulaten beantragen.

Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit diesen können Sie aber nur in die EU einreisen.

Tipp: Damit Sie schneller neue Reisedokumente erhalten, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • zwei aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland

Gebühren

Beantragung im Ausland
- für Deutsche, die im Inland wohnen - bspw. bei Verlust/Diebstahl während des Urlaubs im Ausland
- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat

  • Reisepass mit 32 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: 176,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren: 111,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 101,00 EUR

Die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten erheben unterschiedliche Gebühren für die von Ihnen ausgestellten Reisedokumente.

Achtung: Die Auslandsvertretungen nehmen die Gebühren ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung entgegen.

Rechtsgrundlagen

  • Widerspruch
  • Klage
 
 

Ansprechpartner

Cordula Geißendörfer

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Regine Maurer

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Heike Renz

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Zuständiges Amt

Bürgerbüro

Kirchplatz 5
71155 Altdorf

 

  Vormittag   Nachmittag
Montag 7.30 bis 12.00 Uhr nur auf Terminvereinbarung
Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr geschlossen
Mittwoch 7.30 bis 12.00 Uhr geschlossen
Donnerstag 7.30 bis 12.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr geschlossen