Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen

Sie haben Ihren Reisepass im Ausland verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Melden Sie den Verlust zu Ihrem eigenen Schutz bitte unverzüglich bei der örtlichen Polizei. Für die Heimreise nach Deutschland können Ihnen ein neuer Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Passersatzpapiere ausgestellt werden.

Tipp: Wollen Sie direkt und ohne Umwege nach Deutschland zurückkehren, reicht es aus, sich einen kostengünstigeren Reiseausweis als Passersatz ausstellen zu lassen.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie möglicherweise zusätzlich ein Ausreisevisum beantragen.

Ablauf

Sie können den Reisepass, den vorläufigen Reisepass oder den Reiseausweis als Passersatz bei deutschen Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulaten beantragen.

Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit diesen können Sie aber nur in die EU einreisen.

Tipp: Damit Sie schneller neue Reisedokumente erhalten, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland

Gebühren

  • Reisepass mit 32 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 171,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 106,00
  • vorläufiger Reisepass: EUR 96,00

Die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten erheben unterschiedliche Gebühren für die von Ihnen ausgestellten Reisedokumente.

Achtung: Die Auslandsvertretungen nehmen die Gebühren ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung entgegen.

Rechtsgrundlagen

-

 
 

Ansprechpartner

Cordula Geißendörfer

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Regine Maurer

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Heike Renz

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Zuständiges Amt

Bürgerbüro

Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr