| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.
Dies sind zum Beispiel:
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.
keine
Widerspruch über Kommune
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
| Vormittag | Nachmittag | |||
| Montag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | nur auf Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen | |
| Mittwoch | geschlossen | geschlossen | ||
| Donnerstag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | 15.00 bis | 18.00 Uhr |
| Freitag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen | |