Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Falls Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Sie müssen sich sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft bei der für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Bezirksärztekammer melden. Hierfür können SIe den Online-Meldebogen auf der Internetseite der Landesärztekammer nutzen.
Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer/zuständige Bezirksärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.
Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie
Kein