Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen

Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.

Ablauf

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.

Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:

  • Planfeststellungsverfahren
    Ein Planfeststellungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn folgende Punkte zutreffen:
    • Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
    • Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
      Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.
  • Plangenehmigungsverfahren
    Für Maßnahmen wie Fischaufstiegsanlagen kann vielleicht eine Plangenehmigung ausreichen.
  • Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
    Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle der Planfeststellung entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung.

Tipp: Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.

Unterlagen

Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Anlage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die wesentlichen Voraussetzungen stehen im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG), vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.

Außerdem müssen Sie beachten:

  • Bewirtschaftungsziele zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials
  • ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes (Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)) ), vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft
  • natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.

All dies kann unter Umständen zu einer Versagung führen.

Gebühren

richten sich nach

  • Verwaltungsaufwand und
  • Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse

Rechtsgrundlagen

kein