
| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Widerspruch

DG 3
Tel.: 07031/7474-18
Fax: 07031/7474-10
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzl. von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kirchplatz 5
71155 Altdorf