Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin mit Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben Sie über Ihren Arbeitgeber die Möglichkeit, an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.
Hinweis: Dies gilt besonders für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus kleinen und mittleren Betrieben (mit weniger als 250 Beschäftigten).
Qualifizierungsmaßnahmen können beispielsweise sein:
Die Teilnahmekosten übernehmen die zuständige Stelle und Ihr Arbeitgeber oder eine Transfergesellschaft.
Die Leistungen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert und ergänzen die Fördermöglichkeiten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung kann nur gewährt werden, sofern genügend Mittel zur Verfügung stehen. Leistungen aus ESF-Mitteln sind nicht nur gegenüber entsprechenden SGB II- und SGB III-Leistungen nachrangig, sondern auch gegenüber entsprechenden Leistungen Dritter.
Tipp: Weitere Informationen zu Transfermaßnahmen und Hinweise zum Antragsverfahren für Transferkurzarbeitergeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Ihr Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft muss die Leistung Ihrer Qualifizierungsmaßnahme schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Qualifizierungsdefizite müssen zuvor durch eine Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten (§ 110 SGB III) festgestellt worden sein. Mit dem Antrag muss ein Qualifizierungskonzept (Vordruck) vorgelegt werden, das eine aussagekräftige Kostenkalkulation enthält. Bei den erstattungsfähigen Kosten muss der Eigenanteil des Arbeitgebers bereits abgezogen sein.
Tipp: Welche Maßnahmen für Sie am sinnvollsten sind, können Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem zuständigen Betreuer bei der Agentur für Arbeit festlegen.
Bewilligt die zuständige Stelle die Förderung, erfolgt die Auszahlung monatlich im Nachhinein in gleichbleibenden Raten an den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft. Die letzten beiden Raten werden erst ausgezahlt, nachdem Ihr Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft die Schlussrechnung vorgelegt hat.
Qualifizierungskonzept einschließlich einer Kostenkalkulation (durch den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft)
Voraussetzungen sind:
Keine. Sie müssen jedoch die Fahrtkosten tragen.
Hinweis: Der Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft muss sich in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Maßnahme beteiligen.