Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:

  • Podologie
  • Ergotherapie
  • Notfallsanitäterwesen
  • Masseurwesen und medizinische Bademeister

Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.

Ablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Ergänzungsschule hat sich fünf Jahre lang bewährt.
    Von dieser Frist sind ausgenommen:
    • der Ausbau einer bereits staatlich anerkannten Ergänzungsschule
    • die Errichtung einer weiteren Ergänzungsschule derselben Schulart durch den Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule
  • Der Unterricht richtet sich nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan.
  • Es besteht ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule.
    Das trifft vor allem in folgenden Fällen zu:
    • Die Errichtung entsprechender öffentlicher Schulen erübrigt sich nur durch das Vorhandensein der privaten Ergänzungsschule.
    • Die Schule dient in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohl.

Gebühren

  • staatliche Anerkennung: EUR 50,00 - 1.000,00
  • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 - 1.000,00

Rechtsgrundlagen