Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Meist ist es schwierig, entlaufene oder verlorene Tiere wiederzufinden. Viele landen im Tierheim oder werden von Menschen aufgenommen – doch ohne einen Hinweis auf ihre Herkunft können sie ihren Eigentümern nicht zurückgebracht werden. Um Ihr Tier leichter wiederzufinden, sollten Sie es daher registrieren lassen.

Achtung: Für geschützte Tiere wildlebender Arten können besondere, behördliche Kennzeichnungs- und Nachweispflichten bestehen. Diese artenschutzrechtlichen Regelungen sind nicht Gegenstand dieser Beschreibung.

Ablauf

Die dauerhafte Kennzeichnung des Tieres wird üblicherweise beim Züchter oder von einem Tierarzt durchgeführt. Danach können Sie Ihr Tier mithilfe eines Formulars (bei den meisten Stellen bereits mittels Onlineformular auf der Internetseite) registrieren lassen.

Voraussetzungen

Damit Ihr Tier in ein Register aufgenommen werden kann, muss es dauerhaft gekennzeichnet sein (z.B. mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung).

Gebühren

Die Registrierung bei den genannten Stellen ist in der Regel kostenlos.

Für die Kennzeichnung selbst können unterschiedlich hohe Kosten entstehen (für die Tätowierung oder den Mikrochip oder für amtliche Ringe). Erkundigen Sie sich hierüber bei Bedarf bei Ihrem Tierarzt.