Inhalt:
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt.
Hinweis: Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen und erwerben mit der Eintragung die Kaufmannsstellung.
keine
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Sie haben die Möglichkeit, gebührenfreie Nutzung für ein oder mehrere Bundesländer zu beantragen. Das gilt, wenn Sie in einem oder mehreren Bundesländern Gebührenfreiheit genießen. Dazu geben Sie neben dem jeweiligen Landesnamen die entsprechende Gebührenbefreiungsvorschrift an. Rechtliche Grundlage für die Befreiung ist das jeweilige Landesrecht, für Baden-Württemberg gilt § 7 Absatz 2 des Landesjustizkostengesetzes. Hinweis: Sie können im Registerportal kostenfrei Firmen ermitteln und Veröffentlichungen abrufen. Für alle übrigen Abfragen fallen Kosten an. Sie erhalten dazu jeweils einen gesonderten Hinweis.