Übernahme der Weiterbildungskosten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ab 45 Jahren beantragen

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über 45 Jahre können Sie an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Handelt es sich um einen zertifizierten Bildungsträger und eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme, kann die Agentur für Arbeit bestimmte Kosten übernehmen.

Es ist möglich, dass die Agentur für Arbeit die Kosten nur teilweise übernimmt.

Während der Zeit der Teilnahme zahlt Ihnen der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter.

Tipp: Weitere Informationen bietet das Merkblatt "Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit.

Ablauf

Besprechen Sie Ihren Weiterbildungswunsch mit Ihrem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit.

Danach müssen Sie die Übernahme der Weiterbildungskosten bei der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich beantragen.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Hinweis: Benötigt die Agentur für Arbeit für die Entscheidung bestimmte Angaben und Unterlagen (z.B. zu Sonderfällen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung während des Leistungsbezuges), erhalten Sie dort entsprechende Formulare.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Übernahme der Weiterbildungskosten sind:

  • Sie
    • sind bei Beginn der Teilnahme älter als 45 Jahre und
    • haben im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Ihr Betrieb hat weniger als 250 Beschäftigte.
  • Die Maßnahme
    • findet außerhalb dieses Betriebes statt und
    • vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Gebühren

  • für den Antrag: keine
  • möglicherweise Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme, falls die Agentur für Arbeit die Übernahme der Weiterbildungskosten beschränkt
  • möglicherweise Kosten für die Fahrt zur Weiterbildungsstätte

Tipp: Entstehen Ihnen erheblich höhere Kosten für die Fahrt zur Weiterbildungsstätte als für die Fahrt zum Arbeitsplatz? Dann können Sie eine mögliche Übernahme dieser Kosten ebenfalls mit der Agentur für Arbeit besprechen. Ist eine Übernahme dieser Kosten nicht möglich, können Sie sie steuerlich geltend machen.

Rechtsgrundlagen