Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Immatrikulation - Gesundheitliche Bescheinigung vorlegen

Bestimmte Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation neben weiteren Unterlagen auch eine gesundheitliche Bescheinigung. Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie eine solche Bescheinigung verlangt.

Ablauf

Ihre Hochschule teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit, ob Sie für den gewählten Studiengang eine gesundheitliche Bescheinigung benötigen.

Wenden Sie sich für die Untersuchung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl. Sie oder er stellt Ihnen im Anschluss an die Untersuchung eine gesundheitliche Bescheinigung aus.

Unterlagen

keine

Gebühren

Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise nicht die Kosten der Untersuchung.

Rechtsgrundlagen

Studien- oder Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule