Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Immatrikulation - Gesundheitliche Bescheinigung vorlegen

Bestimmte Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation neben weiteren Unterlagen auch eine gesundheitliche Bescheinigung. Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie eine solche Bescheinigung verlangt.

Ablauf

Ihre Hochschule teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit, ob Sie für den gewählten Studiengang eine gesundheitliche Bescheinigung benötigen.

Wenden Sie sich für die Untersuchung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl. Sie oder er stellt Ihnen im Anschluss an die Untersuchung eine gesundheitliche Bescheinigung aus.

Unterlagen

keine

Gebühren

Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise nicht die Kosten der Untersuchung.

Rechtsgrundlagen

Studien- oder Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule