Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Immatrikulation - Gesundheitliche Bescheinigung vorlegen

Bestimmte Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation neben weiteren Unterlagen auch eine gesundheitliche Bescheinigung. Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie eine solche Bescheinigung verlangt.

Ablauf

Ihre Hochschule teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit, ob Sie für den gewählten Studiengang eine gesundheitliche Bescheinigung benötigen.

Wenden Sie sich für die Untersuchung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl. Sie oder er stellt Ihnen im Anschluss an die Untersuchung eine gesundheitliche Bescheinigung aus.

Unterlagen

keine

Gebühren

Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die Krankenkassen übernehmen üblicherweise nicht die Kosten der Untersuchung.

Rechtsgrundlagen

Studien- oder Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule