Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Der Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Tieren innerhalb der Europäischen Union (EU) notwendiges Reisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.

Er enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Besitzer des Tieres
  • Beschreibung des Tieres
  • Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
  • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
  • weitere Impfungen oder Untersuchungen

Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein eigener Impfpass nicht mehr notwendig ist.

Die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausreise mit Heimtieren können Sie im Kapitel "Einfuhr und Reiseverkehr" nachlesen.

Ablauf

Bevor der Heimtierausweis ausgestellt werden kann, muss das Tier vom Tierarzt untersucht und – wenn nötig – geimpft werden. Das Tier wird vom Tierarzt eindeutig identifiziert, wenn es bereits durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet ist. Ist noch keine Kennzeichnung vorhanden, nimmt der Tierarzt diese vor und stellt den Heimtierausweis aus.

Hinweis: In den neuen Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die bereits bestehenden Impfungen übertragen.

Unterlagen

  • EU-einheitliches Heimtierausweismuster (diese Muster liegen in der Regel bei jedem zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigten Tierarzt aus)
  • gegebenenfalls Impfpass des Tieres (um bereits erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen)

Voraussetzungen

Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen

  • eine gültige Tollwutimpfung haben und
  • mit einem Mikrochip (oder übergangsweise bis Juli 2011 für manche EU-Länder mit einer Tätowierung) gekennzeichnet sein.

Gebühren

Die Kosten für die Ausstellung eines Heimtierausweises können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch geimpft oder gekennzeichnet werden muss oder nicht.

Eine Auflistung der einzelnen Gebühren je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht wird, können Sie auf den Internetseiten der Bundestierärztekammer nachlesen.