Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Persönliche Arbeitslosigkeit melden

Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich vorher persönlich arbeitslos melden.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung

  • bis Sie eine Arbeit aufnehmen oder
  • sich aus der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen abmelden.

Ablauf

Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten dabei die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Den Antrag geben Sie nach Terminabsprache ab.

Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Lebenslauf (auch formlos)

Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.

Rechtsgrundlagen

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2014 freigegeben.

 
 

Zuständiges Amt

Job Center Böblingen

Calwer Str. 1
71034 Böblingen

Mo - Mi und Fr       7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Do                        14.00 Uhr - 18.00 Uhr

(ab 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)