Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg" (QZ BW) kennzeichnet Produkte mit einer über dem gesetzlichen Standard liegenden Produkt- und Prozessqualität aus.
Einen Zeichennutzungsvertrag oder eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger können Sie bei einem zugelassenen Lizenznehmer beantragen.
Tipp: Eine aktuelle Liste der Lizenznehmer finden Sie auf den Seiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie im Downloadbereich auch die Zeichensatzung, Formblätter und Checklisten und weitere Informationen zur Antragstellung.
Erkundigen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lizenznehmer, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie
Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche pflanzliche Produkte finden Sie im Downloadbereich auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.
Erzeuger von tierischen Produkten müssen weitergehende Regeln einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie
Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche tierische Produkte finden Sie im Downloadbereich auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg.
Der Zeichenträger erhebt für die Nutzung des Qualitätszeichens keine Gebühren.
Hinweis: Die Lizenznehmer können zur Deckung ihrer Kosten Gebühren erheben. Kosten entstehen hauptsächlich durch die vorgeschriebenen Kontrollen und Untersuchungen. Kosten der Lizenznehmer werden direkt in Rechnung gestellt oder in einem Umlageverfahren anteilig erhoben.
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