Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen
Rathaus in der Weihnachtswoche und an Neujahr geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist in der Weihnachtswoche vom 24. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 05. Januar 2025 sind die Mitarbeiter/innen wieder
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Zwischen den Jahren ist für Montag, 29.12.2025, Dienstag, 30.12.2025 sowie Freitag, 02.01.2026 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst für unaufschiebbare
dringende Angelegenheiten eingerichtet:

Bürgerbüro 07031/74 74 49
Standesamt 07031/74 74 12
Ordnungsamt 07031/74 74 20

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie währenddessen bitte unserer Internetseite www.altdorf-bb.de.

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Ablauf

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:

  • Grund der Exmatrikulation
  • Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation

Unterlagen

Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.

Voraussetzungen

Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
  • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
  • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:

  • Sie wechseln den Studienort.
    Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
  • Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

Gebühren

keine