Zuwendungsbetrag bei der Verlässlichen Grundschule: pro Gruppe und Schuljahr EUR 458,00 für jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 6.870.
Zuwendungsbetrag bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung: pro Gruppe und Schuljahr EUR 275,00 und jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 4.125.
Sie müssen sie vollständig dazu verwenden, um
Die Zuwendungen können erhalten:
Ausgenommen von der Förderung sind:
Derzeitiger Stand:
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst seit dem Schuljahr 2020/2021 kommunale Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wieder stärker . Die Beschränkungen auf den Status quo des Schuljahres 2014/2015 wurden aufgehoben.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.
Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Sie erhalten die Zuwendung ab dem zweiten Schulhalbjahr ausgezahlt.
Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
keine