Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für behinderte Menschen beantragen

Sie sind schwerbehindert und haben ein Fahrzeug? Je nach Grad der Behinderung (GdB) haben Sie einen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.

Sie erhalten die Ermäßigung oder Befreiung jedoch nur für ein Fahrzeug.

Hinweis: Eine Steuervergünstigung können auch minderjährige Kinder erhalten, wenn das Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen ist.

Ablauf

Sie müssen die Steuervergünstigung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular auf Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen erhalten Sie auch bei der Zulassungsstelle. Es ist empfehlenswert, den Antrag persönlich abzugeben, da Sie Originalunterlagen vorlegen müssen.

Die zuständige Stelle vermerkt

  • die Ermäßigung oder Befreiung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und
  • die Ermäßigung zusätzlich auf dem Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Entfällt die Steuervergünstigung, löscht sie diese Vermerke wieder.

Lassen Sie ein Fahrzeug neu zu, beantragen Sie die Steuervergünstigung gleich bei der Zulassungsbehörde. Sie müssen dann keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Dies gilt nur für unbefristete Steuerbefreiungen. Das Vorliegen der Voraussetzungen müssen Sie der Zulassungsbehörde nachweisen oder glaubhaft machen.

Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • nach der Zulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I
  • für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zusätzlich: das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Die Unterlagen müssen Sie im Original vorlegen.

Achtung: Für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer muss Ihr Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck haben, der Sie zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt. Auf dem Beiblatt zum Ausweis darf keine Wertmarke aufgeklebt sein.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent sind:

  • Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
  • Sie sind in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).
  • Sie verzichten auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.

Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind:

  • Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
  • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H).
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.

Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug nicht zweckfremd nutzen. Eine zweckfremde Nutzung wären beispielsweise Fahrten durch Dritte, die nicht

  • der Haushaltsführung oder
  • Ihrer Fortbewegung dienen (z.B. bei minderjährigen Fahrzeughaltern oder Fahrzeughalterinnen: Fahrten eines Elternteils zur Arbeitsstätte).

Rechtsgrundlagen