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Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen

Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen zu erhalten. Für bestimmte Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.

Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Das betrifft vor allem Straßen-, Platz- und Ortsbilder. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.

Hinweis: Gesamtanlagen kann die Gemeinde im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde durch Satzung unter Denkmalschutz stellen.

Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.

Ablauf

Bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie schriftlich einen Bauantrag stellen. Mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Benötigen Sie keine baurechtliche Genehmigung, müssen Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung schriftlich beantragen.

Die Denkmalschutzbehörde hört vor ihrer Entscheidung die betroffene Gemeinde an.

Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und entscheiden in eigenem Ermessen. Sie berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann.

Unterlagen

Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

  • Lageplan des Objekts
  • Planunterlagen wie Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des Objekts
  • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
  • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten, z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung - Bauüberhang - Baufertigstellung oder Abgang - Abriss - Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Genehmigung wenn

  • die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt oder
  • überwiegende Gründe des Gemeinwohls berücksichtigt werden müssen.

Gebühren

Es entstehen Gebühren nach dem Landesgebührengesetz beziehungsweise dem Kommunalabgabengesetz. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

 
 

Zuständiges Amt

Hauptamt

Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr

Bauamt

Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf

Mo - Fr | 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag | 16:00 - 18:00 Uhr