Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Zur Anpassung an die bestehende Personalsituation ändern sich die Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros ab dem 22.09.2025 wie folgt:

Montag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen

Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, können sie

  • sich beide nach der Steuerklasse IV besteuern lassen oder
  • sich ein Ehegatte nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuern lassen oder
  • ergänzend zu den Steuerklassen IV/IV das Faktorverfahren anwenden.

Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich, sodass beide Ehegatten die Steuerklasse IV bekommen.

Diese Regelungen gelten identisch für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ablauf

Ein Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Sind beide Ehegatten von der Änderung betroffen, müssen Sie den Antrag gemeinsam stellen und beide unterschreiben. Wird ein Steuerklassenwechsel von III/V nach IV/IV beantragt, reicht der Antrag nur eines Ehegatten.

Bei Wahl des Faktorverfahrens müssen Sie Ihre voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben.

Für den Antrag auf Steuerklassenwechsel, sowie die Erklärung zum dauernden Getrenntleben oder die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft sind Angaben im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen in der Anlage Hauptvordruck und der Anlage Steuerklassenwechsel zu tätigen.

Durch die Erklärung zum dauernden Getrenntleben wird ab Beginn des darauffolgenden Jahres die Steuerklasse I als ELSTAM gebildet. Haben Sie die eheliche Gemeinschaft wieder aufgenommen, erhalten Sie wieder die familiengerechten Steuerklassen.

Sie können den Antrag und weitere Erklärungen dazu im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich auf der Internetseite Mein Elster einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Zum Beispiel haben sich die Arbeitslöhne verändert.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung vor dem Finanzgericht Klage einzureichen.

 
 

Zuständiges Amt

Finanzamt Böblingen

Talstraße 46
71034 Böblingen

Montag - Mittwoch I 7:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag I 7:30 - 17:30 Uhr
Freitag I 7:30 - 12:30 Uhr