Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
keine
Widerspruch über Kommune
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
Vormittag | Nachmittag | |||
Montag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | nur auf Terminvereinbarung | |
Dienstag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen | |
Mittwoch | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen | |
Donnerstag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | 15.00 bis | 18.00 Uhr |
Freitag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen |