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Fernunterricht - Zertifizierung von Bildungsangeboten beantragen

Sie möchten Bildungsangebote bereitstellen, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen? Dann müssen Sie für Ihre Lehrgänge eine Zulassung beantragen.

Unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen Bildungsangebote, bei denen

  • Kenntnisse und Fähigkeiten auf vertraglicher Grundlage und gegen Bezahlung vermittelt werden,
  • die Lehrpersonen und die Lernenden ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und
  • die Lehrpersonen oder deren Beauftragte den Lernerfolg überwachen.

Die zuständige Stelle kann die Zulassung befristen oder mit weiteren Auflagen erteilen.

Hinweis: Keine Zulassung benötigen Sie für Fernlehrgänge, die nach Inhalt und Ziel ausschließlich der Unterhaltung oder der Freizeitgestaltung dienen. Bei derartigen Fernlehrgängen müssen Sie der zuständigen Stelle nur den Vertrieb anzeigen. Selbstlernangebote (z.B. Sprachkurse auf CD-ROM) sind ebenfalls ausgenommen, da keine Lehrperson den Lernerfolg überprüft.

Ablauf

Sie müssen die Zulassung des Bildungsangebotes beantragen. Die notwendigen Formulare und Formblätter für die Anlagen finden Sie auf den Internetseiten der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Sie müssen den Antrag mit allen Formblättern und Anlagen in zweifacher Ausführung bei der ZFU einreichen.

Tipp: Reichen Sie den Antrag zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auf CD-ROM ein. Dies beschleunigt die Bearbeitung. Nähere Hinweise dazu finden Sie im Antragsformular.

Die ZFU entscheidet nach Prüfung der Unterlagen über die Zulassung.

Mit der Zulassung erhalten Sie eine Nummer. Diese

  • müssen Sie in den Fernunterrichtsverträgen angeben und
  • dürfen Sie in der Werbung verwenden.

Hinweis: Wollen Sie wesentliche Änderungen an bestehenden Fernlehrgängen vornehmen, müssen Sie das Zulassungsverfahren noch einmal durchlaufen. Übernehmen Sie bereits zugelassene Fernlehrgänge von anderen Bildungsanbietern ohne Änderungen, prüft die ZFU nur die Teilnehmerinformationen und das Vertragsformular.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen benötigen Sie gleich bei Antragstellung:

  • Anmelde- und Vertragsvordrucke
  • Informationsmaterial
  • Lehrgangsplanung
  • Prüfungsregelungen
  • externe Vorgaben
  • Liste aller vorgesehenen Lernmaterialien
  • Arbeitsmaterialien

Daneben müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, die Sie auch nachreichen können, z.B.:

  • Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Arbeitsanweisungen
  • Teilnehmerkosten
  • Lernmaterialien auf CD
  • Lernanleitung
  • Angaben über Lehrkräfte, Moderatoren, Korrektoren

Tipp: Eine genaue Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen.

Voraussetzungen

  • Die Fernlehrgänge sind geeignet, das von Ihnen angegebene Lehrgangsziel zu erreichen.
  • Inhalt und Zielsetzung der Fernlehrgänge verstoßen nicht gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
  • Sie weisen nach, dass
    • eine Unterrichtung der Teilnehmenden rechtzeitig vor Abgabe des Vertragsangebots vorgesehen ist,
    • die Unterrichtung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
  • Die Ausgestaltung der von Ihnen vorgesehenen Vertragsbedingungen entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
  • bei berufsbildenden Fernlehrgängen: Der Fernlehrgang entspricht den Zielen der beruflichen Bildung in
    • Inhalt,
    • Dauer,
    • Ziel und
    • Art seiner Durchführung.
      Rechtsgrundlagen für diese Punkte sind das Berufsbildungsgesetz oder andere Rechtsvorschriften der beruflichen Bildung, die auf den Fernunterricht anwendbar sind.

Können Sie das für Ihren Fernlehrgang verwendete Lehrmaterial noch nicht vollständig vorlegen, ist eine vorläufige Zulassung möglich.

Voraussetzungen sind:

  • Sie müssen die Lehrgangsplanung (Konzept) abgeschlossen haben.
  • Die bisherige Lehrgangsplanung lässt darauf schließen, dass nach Fertigstellung Inhalte und Zielsetzungen vorliegen, die einer Zulassung nicht entgegenstehen.
  • Sie gewährleisten aufgrund Ihrer bisherigen Tätigkeit, dass das Fernlehrmaterial
    • innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt ist und
    • den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Sie weisen nach, dass eine Unterrichtung der Teilnehmenden, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, rechtzeitig vor Abgabe des Vertragsangebots vorgesehen ist.
  • Die Ausgestaltung der von Ihnen vorgesehenen Vertragsbedingungen entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

Gebühren

  • Zulassung eines Fernlehrganges mit vorläufiger Zulassung: 200 Prozent des Verkaufspreises (mindestens EUR 1.050)
  • Zulassung eines Fernlehrganges ohne vorläufige Zulassung: 150 Prozent des Verkaufspreises (mindestens EUR 1.050)
  • Zulassung wesentlicher Änderungen eines Fernlehrganges: 50 Prozent des Verkaufspreises (mindestens EUR 250,00)
  • Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraussetzungen: 30 Prozent des Verkaufspreises

Rechtsgrundlagen

 
 

Zuständiges Amt

Job Center Böblingen

Calwer Str. 1
71034 Böblingen

Mo - Mi und Fr       7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Do                        14.00 Uhr - 18.00 Uhr

(ab 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)