
| Bürgerbüro | |
|---|---|
| Mo, Di, Do, Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
| Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | geschlossen |
| Rathaus | |
|---|---|
| Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Sie können sich auch direkt bei dem Tierheim in Ihrem Stadt- oder Landkreis melden. Nach telefonischer Anmeldung oder während der Öffnungszeiten können Sie das Fundtier dort abgeben.
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres oder kann Ihnen das örtlich zuständige Tierheim nennen.
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
keine
keine
keiner

Erdgeschoss, Bürgerbüro
Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
| Vormittag | Nachmittag | |||
| Montag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | nur auf Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen | |
| Mittwoch | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen | |
| Donnerstag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | 15.00 bis | 18.00 Uhr |
| Freitag | 7.30 bis | 12.00 Uhr | geschlossen | |