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Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind bei den Gerichten in den Strafkammern sogenannte Schöffen als ehrenamtliche Richter tätig. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Deshalb steht für die Jahre 2024 bis 2028 die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Böblingen an.
Nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2023 bis 2028 (VwV Schöffen) vom 08.12.2022 müssen die Gemeinden die Vorschlagslisten für die Schöffen bis spätestens 23. Juni 2023 aufgestellt und bis spätestens 04. August 2023 an das zuständige Amtsgericht übersandt haben.
Bewerbungen für das Schöffenamt können ab sofort bis spätestens 05. Mai 2023 bei der Gemeinde Altdorf, Hauptamt, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf eingereicht werden.
Voraussichtlich in der öffentlichen Mai-Sitzung entscheidet der Gemeinderat über die eingegangenen Bewerbungen für das Schöffenamt. Die beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffenwahlperiode 2024 - 2028 liegt anschließend nach § 36 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eine Woche im Rathaus während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht auf.
Nach § 37 GVG kann binnen einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften (§32 GVG) oder die nicht aufgenommen werden sollen (§§33 und 34 GVG).
Die Schöffen werden im 2. Halbjahr 2023 von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht gewählt.