Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo, Di 7.30 - 12.00 Uhr
Mo Nachmittag nur nach Vereinbarung 15.00 - 18.00 Uhr
Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind bei den Gerichten in den Strafkammern sogenannte Schöffen als ehrenamtliche Richter tätig. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Deshalb steht für die Jahre 2024 bis 2028 die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Böblingen an.

Nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2023 bis 2028 (VwV Schöffen) vom 08.12.2022 müssen die Gemeinden die Vorschlagslisten für die Schöffen bis spätestens 23. Juni 2023 aufgestellt und bis spätestens 04. August 2023 an das zuständige Amtsgericht übersandt haben.

Bewerbungen für das Schöffenamt konnten bis spätestens 05. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. 9 Bewerbungen gingen fristgerecht ein.

Der Gemeinderat stimmte der Schöffenvorschlagsliste für die Amtszeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2023 zu. Die beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffenwahlperiode 2024 - 2028 liegt nach § 36 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 26.06.2023 bis zum 03.07.2023 eine Woche im Rathaus, Kirchplatz 4/1, 2. OG Zimmer DG 4  während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht auf.

Nach § 37 GVG kann binnen einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften (§32 GVG) oder die nicht aufgenommen werden sollen (§§33 und 34 GVG).

Die Schöffen werden im 2. Halbjahr 2023 von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht gewählt. Eine Zusicherung der Wahl ist durch eine Aufnahme auf die Vorschlagsliste nicht verbunden. Dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht sind stets doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, wie in der zweiten Jahreshälfte 2023 gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber bleibt deshalb leider unberücksichtigt.

 
 

Karin Grund

Hauptamtsleiterin
DG 4

Tel.: 07031/7474-20
Fax: 07031/7474-10

Schöffenwahl 2018