Das Rathaus ist umgezogen!
Das Rathaus ist umgezogen!

Damit das Rathaus saniert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung umgezogen. Das Bürgerbüro und die allgemeine Verwaltung sind bis auf Weiteres im Gebäude Kirchplatz 4/1 (hinter dem Rathaus) zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Landtagswahl am 14. März 2021

Am 14. März 2021 ist es wieder so weit: In Baden-Württemberg findet die Landtagswahl statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben,
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 sind nun auch Menschen mit Behinderung wahlberechtigt, die unter Vollbetreuung stehen.

Wer ist nicht wahlberechtigt?

Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Nicht wahlberechtigt sind außerdem Menschen, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben, sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben, sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Anders als bei den Europa- und Kommunalwahlen sind daher bei der Landtagswahl auch die in Baden-Württemberg lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) nicht wahlberechtigt.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl!

Auch wenn die Landtagswahl als Urnenwahl in den drei Altdorfer Wahllokalen möglich ist, kommt für viele Wählerinnen und Wähler dieses Mal vielleicht die Stimmabgabe per Briefwahl in Frage.

Briefwahlantrag

Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich, bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 12. März 2021, beim Bürgerbüro beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer kurzfristig angeordneten Quarantäne im Rahmen der Corona-Pandemie ist dies auch noch bis zum Wahlsonntag, 14. März 2021, 15 Uhr, möglich. Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten.

Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist den mitgesandten Hinweisen genau zu folgen, da man ansonsten schnell die Ungültigkeit des Stimmzettels riskiert. Für die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen hat die Wählerin bzw. der Wähler zu sorgen. Der Umschlag muss bis zum Ende der Wahlzeit am Sonntag, 14. März 2021 um 18 Uhr beim Bürgermeisteramt Altdorf, Kirchplatz 5, im Hausbriefkasten eingegangen sein.

 
 

Ansprechpartnerinnen

Silke Marx

Sachbearbeitung Bürgerbüro
Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Heike Renz

Sachbearbeitung Bürgerbüro
Erdgeschoss, Bürgerbüro

Tel.: 07031/7474-44
Fax: 07031/7474-10

Briefwahlantrag