Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die interessierten Einwohner, die Vertreter der Presse sowie die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.

TOP 1: Einwohnerfrageviertelstunde

Von der Fragemöglichkeit der Einwohnerfrageviertelstunde wurde kein Gebrauch gemacht.

TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Einbringung des Haushaltsentwurfes

Mit seiner 17. Haushaltsrede brachte Bürgermeister Erwin Heller den Gemeindehaushalt 2021 ein. Dies war zugleich der dritte doppische Haushalt in der Systematik des Neuen Kommunalen Haushalts- und Kassenrechts (NHKR). Wie jedes Jahr werden mit dem Haushaltsplan die Weichen für die weitere Entwicklung von Altdorf gestellt. Doch eines war dieses Jahr ganz anders: Noch nie zuvor musste ein Haushalt unter Corona-Pandemie-Bedingungen erstellt werden.

COVID-19 hat monatelang alles andere überschattet, die Pandemie hat unser Leben gravierend verändert. Das gesamte öffentliche Leben kam zum Stillstand, die Wirtschaft wurde heruntergefahren, Beschäftigte wechselten ins Homeoffice oder wurden in Kurzarbeit geschickt, Kitas und Schulen schlossen ihre Pforten. Mit Lockdowns und Kontaktsperren konnte und kann die Corona-Krise bisher einigermaßen bewältigen werden.

„Dass die Maßnahmen wirkten, lag aber auch daran, dass die Menschen bereit waren, sich an die Regeln zu halten, die ihnen zum Teil viel abverlangten, und dass sie viel Solidarität mit Schwächeren bewiesen,“ bedankte sich Bürgermeister Erwin Heller an dieser Stelle bei der kommunalen Gemeinschaft.

Dass der wochenlange Stillstand nicht ohne Folgen im sozialen, mentalen und im wirtschaftlichen Bereich bleibt, das hat natürlich auch massive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen. Ein milliardenschwerer Rettungsschirm für die Kommunen von Bund und Land haben die finanziellen Ausfälle bisher noch weitgehend ausgeglichen. In diesem Jahr hingegen treten nun aber die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Altdorfer Haushalt offen zu Tage. Es kann nicht mit rasch wieder steigenden Einnahmen gerechnet werden. Weiterhin müssen aber hohe Ausgaben einkalkuliert werden. Die Altdorfer Finanzlage ist und bleibt daher angespannt.

Gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2019 erwarte man in den Jahren 2020 – 2025 einen drastischen Steuerrückgang. Die Steuerschätzung vom November 2020 liege zwar für 2020 über den Schätzungen der Vormonate, ab 2021 und den Folgejahren  liege sie aber leider unter den bisherigen Erwartungen. Dennoch werden in den Folgejahren aber jeweils höhere Steuereinnahmen erwartet. Für den Haushalt 2021 habe dies konkrete Folgen, denn die Haupteinnahmequelle, der Einkommensteueranteil, lieg um 375.000 € unter dem des Vorjahres.

„D. h., wir müssen künftig etwas kleinere Brötchen backen. Aber wir können noch backen! Denn schließlich haben wir ja auch in den vergangenen Jahren stetig unsere Schulden abgebaut und die Haushalte vorsichtig geplant. Seit 15 Jahren haben wir (mit Ausnahme des Zweckverbandes Klärwerk Würmursprung) keine neuen Schulden aufgenommen und die bestehenden regelmäßig getilgt. Darüber hinaus haben wir gerade in den letzten Jahren große Investitionen getätigt und unser Vermögen vermehrt, fasste Bürgermeister Erwin Heller die finanzpolitische Strategie der Gemeinde zusammen.

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 zeigt, dass aus der laufenden Verwaltungstätigkeit jeweils noch ein Zahlungsüberschuss erwirtschaftet wird. Er beläuft sich  zwischen 172.000 € und 1.092.000 €.

Nach einem kurzen Ausblick auf die Investitionen und den Abschluss des Haushaltsjahres 2020 wandte er sich dem Haushaltsjahr 2021 zu.

I. Ergebnishaushalt bzw. laufende Verwaltungstätigkeit

Die ordentlichen Erträge belaufen sich auf 11.035.026 €, die ordentlichen Aufwendungen auf 11.831.977 €, so dass wir mit einem negativen ordentlichen Ergebnis (Ressourcenbedarf) in Höhe von 796.951 € abschließen werden. Dies ist insbesondere auf die anhaltende Corona-Pandemie zurückzuführen. Gerade bei den Steuererträgen komme es zu einem gravierenden Einbruch.

Aus dem Gesamtaufkommen der Lohn- und Einkommensteuer in Baden-Württemberg erhalten die Kommunen einen Gemeindeanteil von 15 %. Dieser wird nach einer für jeweils 3 Jahre regelmäßig neu festgelegten Schlüsselzahl an die Kommunen verteilt. Für 2021 geht das Finanzministerium in seinem Haushaltserlass von einem voraussichtlichen Gesamtaufkommen von 6,5 Mrd. € aus (Vorjahr 7,0 Mrd. €). Bezogen auf Altdorf bedeutet dies einen Anteil von 3.557.819 € (-374.651,00 €).

Neben dem Einkommensteueranteil erhält die Gemeinde Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft. Im Jahr 2021 sind dies voraussichtlich 1.960.024 €, knapp 72.000 € weniger als im Vorjahr. Für die Kinderbetreuung erwartet die Finanzverwaltung für die Überdreijährigen 469.655 € (+ 21.035 €) und für die vier Kleinkindkrippen 430.879 € vom Land. Zudem wird dieses Jahr zusätzlich die pädagogische Leitungszeit mit 60.720 € gefördert.

Die Gemeinde rechnet im Jahr 2021 mit Gewerbesteuererträgen in Höhe von 550.000 €.

Wenig überraschend ist es, dass auf der Aufwendungsseite des „Dienstleistungsunternehmens Gemeinde Altdorf“ die Personalaufwendungen mit 3.993.472 € (im Vorjahr 3.769.769 €) die größte Einzelposition darstellen. Hiervon sind 65 %, nämlich rund 2.594 Mio. €, dem Bereich Kinderbetreuung geschuldet. Eine sehr hohe Summe, aber sämtliche Kindergärten in Altdorf stehen ja unter Trägerschaft der Gemeinde. Es gibt bei uns keine freien Träger. Außerdem zeigt sich hier unser sehr gutes Kinderbetreuungsangebot von der Regelgruppe über verlängerte Öffnungszeiten, Ganztagsbetreuung, Mittagstisch bis hin zu 4 Gruppen für unter dreijährige Kinder, die alle sehr rege in Anspruch genommen werden. Allerdings sind die Betreuungszeiten leider nach wie vor Corona-bedingt eingeschränkt.

An zweiter Stelle der Aufwendungen steht die Kreisumlage. Der diesjährige Hebesatz wurde vom Kreistag gegenüber 2020 um 1,1 % auf 29,9 % gesenkt, um so die Kommunen während der Coronakrise zu entlasten. Grundlage für die Erhebung der Kreisumlage ist die Steuerkraft der 26 Städte und Gemeinden im Landkreis im Jahr 2019. Im Vergleich zum Vorjahr muss die Gemeinde somit 69.000 € weniger aufwenden. Die Umlage beträgt mit 411 €/Einwohner (Vorjahr 436 €) voraussichtlich insgesamt 1.884.772 €.

Das Verhältnis von Zuweisungen und den zu zahlenden Umlagen hat sich ab 2013 bis ins Jahr 2019 stets verbessert. Im Jahr 2021 ist wie im Vorjahr ein Rückgang bei den Zuweisungen zu verzeichnen. Künftig werden die Zuweisungen jedoch wieder kontinuierlich steigen. Gleichzeitig bleibt die Umlage auf recht konstantem Niveau, sodass künftig mehr Geld in den Kassen bleibt. Erst zum Jahr 2024 verkehrt sich der Trend ins Gegenteil.

Glücklicherweise kann der Ergebnishaushalt trotz des negativen Gesamtergebnis von -796.951 € aufgrund der angesparten Rücklagen auszugleichen werden. In den kommenden Jahren sollte sich das ordentliche Ergebnis nach und nach verbessern, wenngleich im Jahr 2024 bereits wieder ein negativer Saldo zu erwarten ist.

II. Der Finanzhaushalt – Investitionen -

„Gerade jetzt, in der Krise, sind Investitionen unverzichtbar. Die öffentliche Hand soll sich nach Möglichkeit antizyklisch verhalten. Auch die Gemeinde muss und will ihren Beitrag dafür leisten, dass die Wirtschaft wieder wächst und wir unsere Aufgaben erfüllen können.“ Mit diesen Worten leitete Bürgermeister Erwin Heller seine Informationen zu den wichtigen Investitionsschwerpunkten des nächsten Jahres ein.

Rathaussanierung

Eine bedeutende notwendige Investition der nächsten Jahre ist die Sanierung des Rathauses. Das1951 eingeweihte unter Denkmalschutz stehende Gebäude, muss sowohl in energetischer Hinsicht als auch hinsichtlich der Installationen, saniert und barrierefrei ausgebaut werden. Darüber hinaus benötigt die zwischenzeitlich auch personell gewachsene Verwaltung weitere Räumlichkeiten. Planungskosten in Höhe von 150.000 € werden dieses Jahr bereitgestellt. Zudem muss dringend ein Aufzug eingebaut werden. Insgesamt plant die Verwaltung mit Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro für die Sanierung, wobei mit Zuschüssen in Höhe von 841.500 € aus dem Landessanierungsprogramm gerechnet wird. Weitere Fördermittel in Höhe von 120.000 € sollen über den Ausgleichsstock des Landes fließen.

Freiwillige Feuerwehr Altdorf

Als Ersatz für das dann 36 Jahre alte LF 8 ist nach dem Feuerwehrbedarfsplan ein sog. Gerätewagen Logistik GW-L, ein  Logistikfahrzeug mit fester und flexibler Beladung, vorgesehen. Das Fahrzeug soll 2022 ausgeliefert werden und wird inklusive Ausschreibung rund 465.000 € kosten. Die Anschaffung wird mit Landesmitteln in Höhe von 66.000 € gefördert.

Da dieses Allrad-Fahrzeug höher ist als unsere bisherigen Feuerwehrfahrzeuge, passt es nicht in das in den siebziger Jahren gebautes Feuerwehrmagazin. Zudem wird zusätzliche Stellfläche für die verschiedenen Beladungscontainer benötigt. Deshalb soll das Feuerwehrgerätehaus im Osten um eine Fahrzeugbox und im Norden um dringend notwendige Sanitär- und Umkleideräume erweitert werden. Dieser Anbau wird voraussichtlich mit 760.000 € zu Buche schlagen. An Zuschüssen sind 65.880 € bewilligt.

Kinderhaus Buchenweg

Unsere größte Baumaßnahme dieses und im nächsten Jahr ist die Sanierung und Erweiterung des Kinderhauses Buchenweg. Das Gebäude, in der die Krippengruppe untergebracht ist, soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Außerdem soll das neue Krippengebäude, in dem dann zwei Gruppen für Ein- bis Dreijährige untergebracht werden, an das Bestandsgebäude angeschlossen werden. Einzelne Gewerke des Bestandsgebäudes, z.B. Heizung, Estrich und Bodenbeläge, werden ebenfalls erneuert. Insgesamt wird mit Investitionskosten von rund 1,8 Mio € gerechnet. Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von rund 620.000 € wurden bereits beantragt. Erfreulicherweise wurden bereits Mittel in Höhe von 507.300 € bewilligt. Zusätzlich sollen über das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ weitere Zuschüsse in Höhe von 165.000 € eingeworben werden.

Komplettsanierung Riedwiesenweg und Laienstraße

Als weitere Komplettsanierungsmaßnahme im Bereich des Tiefbaus hat die Verwaltung sowohl den Riedwiesenweg als auch einen Teil der Laienstraße ins Auge gefasst. Diese liegen im Sanierungsgebiet, so dass die Straßenbaumaßnahmen dort förderfähig sind. Für die in diesem Jahr geplante Entwurfsplanung sind für den Riedwiesenweg Mittel in Höhe von insgesamt 93.500 € und für die Laienstraße in Höhe von 125.000 € eingeplant. An Förderungen für die Planung für beide Abschnitte im Bereich des Straßenbaus rechnen wir mit 30.500 €.

Für die Außengebietsentwässerung im Bereich der Laienstraße und des Riedwiesenwegs wurden Planungskosten in Höhe von 28.000 € eingeplant.

Sanierung der Feldwege

Die Instandhaltung unserer Feldwege ist eine Daueraufgabe. In diesem Jahr ist die Sanierung des Panoramawegs eingeplant. Hierfür ist ein Ansatz von 130.000 € vorgesehen. An Zuschüssen sollen Landeszuschüsse in Höhe von 52.000 € eingeworben werden.

Ausbau eines Radweges entlang der Ortsdurchfahrt

Für den Radwegeausbau entlang unserer Ortsdurchfahrt werden Mittel in Höhe von 174.000 € für die Planung eingestellt. Im Folgejahr sind Baukosten in Höhe von 1.150.000 € kalkuliert. Für diese Maßnahmen wurde bereits 2020 ein Zuschussantrag eingereicht. Insgesamt wird mit Zuschüssen in Höhe von 993.000 € gerechnet. Dies entspricht einem Fördersatz von 75%.

Spielplatz Seeweg

Im vergangenen Jahr haben wir den Spielplatz für kleine und große Kinder und den Bolzplatz am Seeweg erneuert. In diesem Jahr steht nun noch die Erweiterung des Spielplatzes mit Spiel- und Fitnessgeräten für Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderungen an. Hierfür sind weitere Mittel in Höhe von 90.000 € veranschlagt. Auch diese Auszahlungen werden wieder über das Förderprogramm SIQ gefördert. Hierzu sind Zuschüsse in Höhe von 46.000 € bereits bewilligt.

Außengebietsentwässerung Benz

Nachdem die notwendigen Daten für die Erstellung der Flussgebietsuntersuchung und der Starkregengefahrenkarte nun endlich verfügbar sind, arbeitet unser Planungsbüro mit Hochdruck an diesen Untersuchungen. Beide Untersuchungen sind die Grundlage, um die geplante Außengebietsentwässerung Benz genau dimensionieren zu können. Dieses Jahr sind im Haushalt Planungskosten in Höhe von 40.000 € vorgesehen. Die Kosten für die Baumaßnahmen, welche im Laufe der Jahre 2022 und 2023 durchgeführt werden sollen, belaufen sich voraussichtlich auf 350.000 €.

Bedeutende Investitionen in der mittelfristigen Planung sind weiter:

Rathaussanierung                                                                                      1.650.000 €

dazu: Zuschüsse Ortskernsanierung                                                               841.500 €

dazu: Zuschüsse Ausgleichsstock                                                                 120.000 €

Radweg – Umgestaltung Ortsdurchfahrt –                                                     1.324.000 €

dazu: Zuschüsse Land                                                                                  993.000 €

Maßnahmen Riedwiesenweg/Laienstraße                                                    1.140.000 €

Maßnahmen Hildrizhauser Straße                                                                  999.500 €

Barrierefreie Bushaltestellen                                                                           600.000 €

dazu: Zuschüsse Bund                                                                                  375.000 €

 

Pflegeheim (Begegnungsstätte)                                                                       150.000 €

dazu: Zuschuss Land                                                                                       70.200 €

Liquidität und Verschuldung

Um die Investitionen, die im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen, zu stemmen, sind Mittel in Höhe von 4.061.150 € notwendig. Aus dem Ergebnishaushalt wird hierzu der Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 172.398 € verwendet. Darüber hinaus werden an Zuschüssen für die Investitionstätigkeit 1.030.130 € erwartet. Glücklicherweise ist der Altdorfer Sparstrumpf bzw. der Bestand an liquiden Mitteln mit 2.006.526 € gut gefüllt. Diese müssen ebenfalls teilweise herangezogen werden, daher nimmt dieser Bestand um 1.487.854 € ab.

Um die Mindestliquidität in Höhe von 194.976 € nicht zu gefährden, wurde zudem eine Kreditaufnahme in Höhe von voraussichtlich 600.000 € eingeplant. Der Schuldenstand zum 01.01.2021 beträgt 937.598,52 €, das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von nur noch 201,68 €. Aufgrund der diesjährigen Tilgungsleistungen von rund 150.000 € und unter Berücksichtigung der eingeplanten Kreditaufnahme von 600.000 €, die aber hoffentlich nicht benötigen werden, wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf voraussichtlich 298,56 € erhöhen. Sie liegt damit trotzdem noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden mit 402 €/Kopf. Die Verschuldung würde sich dann auf 1,338 Mio € addieren.

III.        Fazit

Zusammenfassend kann für die Finanzen der Gemeinde Altdorf folgender Schluss gezogen werden:

  • Zwar erreichen wir im Jahr 2021 kein positives ordentliches Ergebnis, dennoch kann dieses durch die Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus den Vorjahren ausgeglichen werden.
  • Wir erwirtschaften einen Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt von rund 172.398 €.
  • Wir schonen unsere Bürger und Gewerbebetriebe während der Coronakrise, indem wir dieses Jahr die Realsteuersätze wieder nicht erhöhen!
  • Wir können unser notwendiges Investitionspaket umsetzen. Die Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO wird nicht unterschritten.

„Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2020 war ein extrem schwieriges Jahr. Und auch 2021 wird nicht einfach werden. Aber: Schwierige Zeiten lassen uns auch Entschlossenheit, Fokussierung und innere Stärke entwickeln. Und wie sagte der Philosoph Karl Popper einmal:

„Optimismus ist Pflicht. Man muss sich auf die Dinge konzentrieren, die gemacht werden sollen und für die man verantwortlich ist.“

Lassen Sie uns genau darauf konzentrieren - gemeinsam und für unsere Gemeinde Altdorf. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf unserer Verantwortung gerecht werden. Wir gehen sorgsam mit den uns anvertrauten Mitteln um und planen Investitionen die ganz Altdorf zugutekommen. Mit diesen Vorhaben sehe ich unsere Gemeinde auf einem guten Weg. Angesichts der finanziellen Rahmendaten können wir unsere Vorhaben durchaus mutig und mit Zuversicht angehen.“ Mit diesen Worten schloss Bürgermeister Erwin Heller seine Haushaltsrede, nicht jedoch ohne sich beim jungen Kämmereiteam unter Leitung von Yannik Schneider und der stellvertretenden Leiterin Jasmin Oster für ihren großen Einsatz und den hervorragend gelungenen Haushaltsentwurf zu bedanken. Beide Finanzer stellten anschließend Einzelheiten des Entwurfs vor und standen für Fragen aus der Mitte des Gremiums zur Verfügung.

Den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nahm der Gemeinderat einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

TOP 3: Kinderhaus Buchenweg

 An- und Umbau Vergabe der Fachingenieurplanung HLS Heizung-Lüftung-Sanitär, und Elektrotechnik

Die Fachplanung HLS Heizung-Lüftung-Sanitär für den An- und Umbau Kinderhaus Buchenweg wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, das Planungsbüro IB Mühlenhoff aus Rottenburg, vergeben. Die Abrechnung nach HOAI 2 (Mindestsatz 82 %, NK 7 %) erfolgt nach der Kostenfeststellung und beträgt voraussichtlich 27.337,68 € netto.

Die Fachplanung Elektro für den An- und Umbau Kinderhaus Buchenweg wurde ebenfalls einstimmig an den günstigsten Bieter, das Planungsbüro H+S Heusel+Siess GbR aus Reutlingen, vergeben. Die Abrechnung nach HOAI 2 (Mindestsatz 93 %, NK 5 %) erfolgt nach der Kostenfeststellung und beträgt voraussichtlich 23.452,25 € netto.

Einstimmig wurde festgestellt, dass zur Vorbereitung künftiger Vergabeentscheidungen und zur Kostenkontrolle, den künftigen Beratungsunterlagen jeweils aktuelle Kostenübersichten beigefügt werden sollen.

TOP 4: Änderung der Hauptsatzung

Satzung zur Einführung einer Regelung zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder

Seit Mai 2020 ist es möglich, Gemeinderatssitzungen ohne die persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum wirksam und rechtssicher durchzuführen. Einfache Angelegenheiten können via Videokonferenz beraten und beschlossen werden, wenn zeitgleich die Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgt.

Glücklicherweise konnten im vergangenen Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie alle Sitzungen des Gemeinderates unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften als Präsenzsitzungen in der Festhalle durchgeführt werden. So soll auch künftig weiter verfahren werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass künftig im weiteren Pandemie-Verlauf auch einmal die Beschlussfähigkeit des Gremiums durch eine Quarantäne entsprechende vieler Gemeinderatsmitglieder bedroht wäre. Für diesen Fall wurde jetzt vorgesorgt.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Hauptsatzung, die künftig eine Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum ermöglicht.

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Wasserabgabe am Brunnen „Wolfsgrube“

Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass es im Nachgang zum Beschluss des Gemeinderates über die Wasserentnahme am Brunnen "Wolfsgrube" zu Fragen und Irritationen in der Einwohnerschaft gekommen ist. Die Verwaltung bereite nun die eingegangenen Anregungen und Fragen auf und werde diesen Punkt dem Gemeinderat alsbald zur Beratung vorlegen.

Anfragen

Winterdienst auf dem Fußweg in Richtung Holzgerlingen

Dass der Radweg nach Holzgerlingen vorbildlich geräumt und gestreut sei, das berichtete ein Gemeinderatsmitglied. Dies gelte leider jedoch nicht für den begleitenden Fußweg am Ortsausgang Richtung Holzgerlingen. Deshalb nutzen zahlreiche Fußgänger den Radweg mit. Das Bauhofteam wurde gebeten, künftig auch den Fußweg zu räumen.