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24.03.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 07.03.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Ortsbauplan“ aus dem Jahr 1949 beschlossen (Aufstellungsbeschluss der Aufhebung). In derselben Sitzung wurde der Entwurf der Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans „Ortsbauplan“ gebilligt sowie beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
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